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Die 5 wichtigsten Arzt Homepage Richtlinien

Wussten Sie, dass jede Arztpraxis nach § 5 TMG ein Impressum auf ihrer Website führen muss? Wahrscheinlich schon. Wie sieht das aber in der Praxis aus? Hier erfahren Sie, welche Arzt Homepage Richtlinien wichtig sind und was beachtet werden muss.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Hier werden Ihnen Denkanstöße präsentiert, über die Sie sich weiter informieren sollten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für rechtlich bindende Antworten. Wir verweisen außerdem an die genannten Quellen.

1. Korrekte Facharztbezeichnung und staatliche Anerkennung darlegen

Die richtige Facharztbezeichnung zeigt, dass Sie professionell und vertrauenswürdig sind. Das macht es für Patienten klar, wer Sie sind und nicht zu vernachlässigen: Es schützt Sie auch vor Klagen.

Relevanz der korrekten Titelführung gemäß DDG

Es sind 115,000 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Das zeigt, wie hoch der Standard im Medizinstudium ist. Die richtige Titelführung ist daher sehr wichtig. Sie bewahrt die Ehre der Medizin.

Verwenden Sie daher immer die korrekte und vollständige Facharztbezeichnung, wie sie in Ihrer Approbationsurkunde steht. Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe könnten zu Missverständnissen führen und sollten deswegen vermieden werden.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Facharztbezeichnung stets aktuell ist. Wenn Sie eine weitere Qualifikation erwerben oder sich Ihre Berufsbezeichnung ändert, sollte dies umgehend auf Ihrer Homepage aktualisiert werden. Darüber hinaus sollte die Facharztbezeichnung klar und deutlich auf der Homepage sichtbar sein, idealerweise auf der Startseite und unter der Rubrik „Über uns“ oder „Team“.

2. Impressumspflicht auf der Arzt-Homepage

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Die Impressumspflicht ist sehr wichtig für Arzt-Homepages in Deutschland. Sie ist in § 5 TMG festgelegt. Es ist notwendig, dass auf jeder Webseite klar steht, wer sie betreibt. Das erhöht das Vertrauen der Patienten. Die wichtigsten Angaben, die im Impressum nicht fehlen dürfen, sind:

Name und Anschrift: Der vollständige Name des Arztes bzw. der Praxisinhaber sowie die Praxisadresse.

Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen angegeben werden, damit Patienten und Behörden Kontakt aufnehmen können.

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer: Nennen Sie Ihre genaue Berufsbezeichnung (z.B. Facharzt für Allgemeinmedizin) und die zuständige Ärztekammer.

Berufsrechtliche Regelungen: Verweisen Sie auf die berufsrechtlichen Regelungen, denen Sie unterliegen, und verlinken Sie, wenn möglich, auf die entsprechenden Dokumente.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

Wo muss das Impressum hin?

Es muss auf jeder Seite innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link im Footer reicht nicht immer aus. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Link zum Impressum erst erreicht wird, wenn zwei Bildschirmlängen gescrollt werden müsste. Sie fahren immer sicher, wenn sich der Link im Header befindet. Der Link muss sich außerdem genügend vom Hintergrund abheben und darf nicht zu klein sein.

Abmahnschutz per eRecht24*

Ohne ein vollständiges Impressum kann es zu Problemen kommen. Falsche oder fehlende Informationen können zu Strafen von bis zu 50.000€ führen1. Bei eRecht24* können Sie kostenlos ein Impressum generieren lassen. Außerdem bietet eRecht24* einen Abmahnschutz und regelmäßige Aktualisierungen an.

3. Datenschutz: Patienteninformation und -sicherheit

Der Schutz von Patientendaten ist sehr wichtig. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat strenge Regeln eingeführt. Arztpraxen müssen diese Regeln genau befolgen.

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Arzt-Webseiten

Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Eine umfassende Datenschutzerklärung ist seither Pflicht. Diese sollte klar und verständlich erklären, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie diese verarbeitet werden.

Online Terminvergabe und Kontaktformulare

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Formulare zur Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass Patienten aktiv in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen.

Der Besucher Ihrer Website muss vor dem Abschicken bestätigen, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Dies lässt sich am einfachsten mit einer Checkbox als Pflichtangabe bewerkstelligen. Ein Text für die Checkbox könnte Folgender sein:



SSL-Verschlüsselung

Auch oft vernachlässigt: Eine SSL-Verschlüsselung. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern schafft auch Vertrauen bei Ihren Patienten. Nichts wirkt unseriöser als eine Website, die vom Browser als unsicher markiert wird. Mehr zum Thema Datenschutz in der Arztpraxis finden Sie hier.

4. Werbung und Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachten

Als Betreiber einer Arzt-Homepage müssen Sie die rechtlichen Anforderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) beachten. Werbung für Medikamente und Produkte im Gesundheitsbereich muss zutreffend und gesetzeskonform sein. Das Verständnis der gesetzlichen Änderungen vom 19. Juli 2023 ist wichtig2.

Arztpraxen haben spezielle berufsrechtliche Regelungen, die je nach Bundesland variieren können. Werbung, die über zulässige Informationen hinausgeht, kann strafbar sein.

Vermeiden Sie Folgendes

Keine irreführende Werbung: Vermeiden Sie Aussagen, die falsche Hoffnungen wecken oder den Anschein erwecken, dass eine Behandlung garantiert erfolgreich ist.

Keine Werbung mit Krankheitsbildern: Das HWG verbietet die Werbung mit Krankheitsbildern und -Verläufen. Verwenden Sie stattdessen allgemeine Informationen zu Ihren Leistungen.

Berufliche Anpreisung: Verzichten Sie auf übertriebene Eigenwerbung und Superlative wie „bester Arzt“ oder „führender Experte“, die nicht nachweisbar sind.

5. Arzt Homepage Richtlinien: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die Optimierung der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit auf Ihrer Arzt-Homepage ist wichtig. Es ist sowohl ethisch als auch rechtlich geboten. Ab dem 28. Juni 2025 muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)3 angewendet werden. Dieses besagt das u.a. Webseiten barrierefrei gestaltet werden sollen. Was bedeutet das nun?

Die Barrierefreiheit einer Webseite findet auf verschiedenen Ebenen statt. Hier nun die wichtigsten:

Gestaltung nach den Grundsätzen des Responsive Designs

Responsive Design macht Ihre Website auf allen Geräten gut sichtbar. Das erhöht die Nutzerfreundlichkeit. Patienten können Ihre Seite leicht über Smartphones, Tablets und Computer erreichen.

Der Zusammenhang mit der Barrierefreiheit ist folgender: Möchte ein Besucher mit einer Sehbeeinträchtigung in seinem Browser die Schrift der Webseite durch Zoomen vergrößern, können sich stattdessen die Elemente einfach nur verschieben und die Schrift bleibt so klein wie vorher.

Das sich Elemente verschieben, ist nach dem Prinzip des responsive Design vorgesehen. Jedoch muss in so einem Fall, wie oben beschrieben, beim Zoomen der Text größer dargestellt werden. Dies muss geprüft und eventuell verbessert werden.

Screenreader gerechte Praxiswebsite

Screenreader gerechte Webseiten verwenden semantisch korrektes HTML, um sicherzustellen, dass Screenreader die Struktur und den Inhalt der Seite richtig interpretieren können. Wichtige Elemente wie Überschriften, Listen und Formulare sollten mit den entsprechenden HTML-Tags ausgezeichnet sein, um eine logische Navigation zu gewährleisten.

Darüber hinaus sollten alle Bilder mit alternativen Texten (Alt-Tags) versehen werden, damit Screenreader die visuellen Informationen beschreiben können. Dies ist auch für die Suchmaschinenoptimierung (mehr hierzu in unserem Ebook) von Bedeutung.

Eine weitere wichtige Praxis ist die Verwendung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Attributen, um zusätzliche Informationen über die Interaktionselemente der Webseite bereitzustellen. Diese Attribute helfen, dynamische Inhalte und interaktive Elemente wie Menüs, Dialogfelder und Schaltflächen für Screenreader zugänglich zu machen.

Genügend Kontraste für gute Lesbarkeit

Im selben Beispiel ist es von großer Bedeutung, richtige Farbkombinationen für einen genügenden Kontrast zu verwenden. Diesen Satz können Sie mit gesunden Augen eventuell noch lesen. Jedoch ist das nicht für jeden Besucher möglich.

Kleiner Tipp: dunkle Schrift auf hellem Hintergrund ist besser lesbar als helle Schrift auf dunklem Hintergrund.

Nutzerzentrierte Inhaltsaufbereitung und Navigation

Die Inhalte sollten einfach zu finden und zu navigieren sein. Eine intuitive Nutzerführung ist entscheidend. Barrierefreiheitstests helfen, die Seite für alle zugänglich zu machen. Funktionen wie eine Suchfunktion und klare Navigationshilfen erleichtern den Zugang zu Informationen. Für eine einfache Praxiswebsite ist meistens keine Suchfunktion nötig. Jedoch sollte alles mit dem Tab-Key, für Besucher die keine Maus benutzen, erreichbar sein.

Umsetzung auf Ihrer eigenen Webseite

Sie haben hier 5 wichtige Arzt Homepage Richtlinien kennengelernt. Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und die Schaffung einer patientenfreundlichen Website gehen Hand in Hand. MediChamps berät Sie gerne bei der Umsetzung dieser Richtlinien auf Ihrer Webseite. Hier klicken um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren!

Quellenverweise

  1. BMUV: Impressumspflicht ↩︎
  2. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens ↩︎
  3. Bundesministerium für Soziales und Arbeit ↩︎

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