Die Gründung einer Arztpraxis stellt Ärzte vor viele Herausforderungen. Eine davon ist die Einhaltung der baulichen Anforderungen an eine Arztpraxis, die durch verschiedene Gesetze und Richtlinien vorgegeben werden. In diesem Blogpost geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Anforderungen an die Räumlichkeiten Ihrer zukünftigen Arztpraxis und verweisen auf die entsprechenden Gesetze, Richtlinien und Institutionen, bei denen Sie sich selbst weiterbilden können.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Die baulichen Anforderungen an eine Arztpraxis sind vielfältig und werden durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten Regelwerke umfassen:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
- Landesbauordnungen (z.B. BauO NRW)
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- DIN-Normen
Bauliche Anforderungen im Detail
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt sicher, dass Arztpraxen so gestaltet sind, dass Infektionen vermieden werden. Wichtige Anforderungen umfassen:
- Reinigungsfähigkeit: Oberflächen müssen glatt, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.
- Raumlufttechnik: Spezielle Anforderungen an die Lüftung, insbesondere in Operationsräumen, um Keime in der Luft zu minimieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKI.
Biostoffverordnung (BiostoffV)
Die Biostoffverordnung (BiostoffV) regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und schützt vor Infektionen:
- Kennzeichnung: Bereiche, in denen mit Biostoffen gearbeitet wird, müssen klar gekennzeichnet sein.
- Schutzmaßnahmen: Einrichtung von Sicherheitswerkbänken und speziellen Entsorgungsbereichen.
Details zur Biostoffverordnung finden Sie auf der Webseite beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stellt Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten:
- Beleuchtung: Ausreichende natürliche und künstliche Beleuchtung.
- Belüftung: Angemessene Belüftung der Räume zur Vermeidung von Schadstoffen.
Mehr zur ArbStättV finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
Die HygMedVO spezifiziert Anforderungen zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen:
- Hygienepläne: Verpflichtende Erstellung und Umsetzung von Hygieneplänen.
- Desinfektionsmittelspender: Bereitstellung von Desinfektionsmittelspendern in allen Behandlungsräumen.
Weitere Informationen bietet die Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Landesbauordnungen (z.B. BauO NRW)
Landesbauordnungen regeln die baulichen Mindestanforderungen an Praxisräume:
- Fluchtwege: Planung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
- Barrierefreiheit: Sicherstellung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
Spezifische Informationen finden Sie in der Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)
Die KRINKO-Empfehlungen bieten praxisnahe Vorgaben zur Hygiene:
- Handhygiene: Ausreichend Handwaschplätze und Händedesinfektionsmittelspender.
- Raumgestaltung: Trennung von reinen und unreinen Bereichen zur Vermeidung von Kreuzkontamination.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI).
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
Die TRBA 250 enthält Anforderungen zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen:
- Schutzkleidung: Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung für das Personal.
- Dekontaminationsbereiche: Spezifische Anforderungen an Dekontaminations- und Reinigungsbereiche.
Details zur TRBA 250 finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die ASR geben detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten:
- Raumtemperatur: Sicherstellung angenehmer Raumtemperaturen.
- Sicherheitsbeleuchtung: Installation von Notbeleuchtungssystemen.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
DIN-Normen
DIN-Normen legen technische Standards fest, die in der Praxisplanung zu berücksichtigen sind:
- DIN 1946-4: Anforderungen an Lüftungsanlagen in medizinischen Einrichtungen.
- DIN 13050: Anforderungen an medizinische Möbel und Ausstattungen.
Detaillierte Informationen finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN).
Empfehlungen zur Umsetzung
Um sicherzustellen, dass alle baulichen Anforderungen erfüllt werden, empfehlen wir:
- Zusammenarbeit mit Experten: Ziehen Sie einen Architekten hinzu, der Erfahrung in der Planung von Arztpraxen hat. Dieser kann helfen, Ausschlusskriterien frühzeitig zu erkennen und die Planung effizienter zu gestalten.
- Frühzeitige Abstimmung mit Behörden: Setzen Sie sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung und holen Sie schriftliche Bescheide ein, um auf der sicheren Seite zu sein.
- Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Praxis auf Einhaltung der Hygienestandards und passen Sie diese bei Bedarf an. Nutzen Sie hierfür auch den Fragebogen „Hygiene und Medizinprodukte“ der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Fazit
Die baulichen Anforderungen an eine Arztpraxis sind komplex und umfassen verschiedene Aspekte von Hygiene über Raumgestaltung bis hin zu speziellen Anforderungen für bestimmte Praxisbereiche. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vertraut zu machen und die Planung und Umsetzung sorgfältig zu gestalten. Für weiterführende Informationen und detaillierte Anforderungen empfehlen wir die entsprechenden Institutionen und deren Richtlinien zu konsultieren.
Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Gesetzen und Richtlinien besuchen Sie bitte die Webseiten der jeweiligen Institutionen:
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Mit der Einhaltung dieser Vorgaben schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Praxisgründung.